Erneuerbare-Energien-Gesetz
Der Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland ist eine echte Erfolgsgeschichte. Die Zahlen sprechen für sich: Bis zum Jahr 2020 sollten erneuerbare Energien 12,5% des Strombedarfs decken. Bereits im Jahr 2007 wurde dieses Ziel mit 14,2% deutlich überschritten. Und das Wachstum geht rasant weiter: Im Jahr 2014 deckten erneuerbare Energien 27,4% des Strombedarfs. (Quelle: BMWi)
Basis des Erfolges ist das innovative „Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien“ – das so genannte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) –, das im Jahr 2000 erstmals in Kraft trat. Das Gesetz fördert die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen. Und das mit Erfolg: Es wurde bereits von über 40 Ländern übernommen.
Die wichtigsten Punkte des EEG:
Anschluss- und Abnahmezwang
Die Betreiber von Stromnetzen müssen beispielsweise den durch Windkraft- und Photovoltaikanlagen erzeugten Strom in das allgemeine Stromnetz einspeisen. Für jede Kilowattstunde (kWh) erzeugten Strom erhält der Betreiber der Anlage eine Vergütung, die für mindestens 20 Jahre fortlaufend garantiert wird. Die Höhe der Einspeisevergütung wird im Gesetz für die einzelnen Technologien explizit festgelegt.
Registrierungspflicht
Alle Neuanlagen müssen der Bundesnetzagentur mit Angaben zu Standort und Leistung für ein zentrales Kataster gemeldet werden. Vorteil für Anlagenbetreiber: größere Rechtssicherheit gegenüber Netzbetreibern.
Einspeisemanagement
Bei Überlastung dürfen Energieversorger die Anlagen vorübergehend vom Netz trennen. Der erzeugte Strom wird unabhängig davon vergütet. Dem Anlagenbetreiber entsteht somit kein Nachteil und die Netzstabilität wird erhöht.



